Psychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Bitte füllen Sie die nachfolgenden Dokumente vor dem ersten Termin aus und bringen Sie diese mit.
Sollten Sie beim Öffnen der Dokumente Probleme haben, kontaktieren Sie mich gerne.
Eine gute Anamnese ist wichtig, um ein Verständnis für die Entstehungsgeschichte von Schwierigkeiten und Symptomen zu gewinnen.
Ich bitte Sie daher, als elterliche Bezugspersonen diesen Bogen ausgefüllt zum Erstgespräch mitzubringen.
Zusätzlich und auch in dem Fall, dass Du Hilfe suchst, ohne Deine Eltern einbeziehen zu können oder zu wollen, sollte der Ananmnesebogen aus der Patientenperspektive vor dem Erstgespräch ausgefüllt werden.
Psychotherapeut*innen wie auch Ärzt*innen haben grundsätzlich Schweigepflicht. Das soll die Patient*innen schützen und die Möglichkeit schaffen, über körperliche sowie psychische Probleme zu sprechen, ohne dass Konsequenzen außerhalb des Behandlungskontextes befürchtet werden müssen.
Ist Gefahr im Verzug - es wird befürchtet, dass der Patient sich selbst oder andere Menschen gefährdet bzw. etwas antut - sind Psychotherapeut*innen von der Schweigepflicht entbunden und dürfen diese Befürchtung an bestimmte Menschen weitergeben. Dazu zählen z.B. Sorgeberechtigte, Notärzte oder die Polizei. Diese Weitergabe wird von mir mit den Patiet*innen immer persönlich besprochen, um gemeinsam eine Möglichkeit zu finden, für die Sicherheit der Patient*innen zu sorgen.
Termine für Psychotherapie werden nach dem Bestellsystem vergeben, das bedeutet, dass ich einen Termin für eine bestimmte Zeit reserviere und keine Patient*innen im Wartezimmer sitzen, um nachzurücken, wenn jemand nicht erscheint. Deshalb ist wichtig, dass Termine mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen und Nichterscheinen wird daher ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Die Privaten Krankenversicherungen und Beihilfen haben individuelle Antragsformulare/- vordrucke. Auf Nachfrage stellt die Versicherung diese den Versicherten zur Verfügung.
Grundsätzliche Informationen zum Vorgehen und den Voraussetzungen habe ich in diesem Dokument zusammengestellt.
Die Privaten Krankenversicherungen und Beihilfen haben individuelle Antragsformulare/- vordrucke. Auf Nachfrage stellt die Versicherung diese den Versicherten zur Verfügung.
Grundsätzliche Informationen zum Vorgehen und den Voraussetzungen habe ich in diesem Dokument zusammengestellt.
Meine Praxis ist eine Privatpraxis, das bedeutet, dass ich nicht innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung arbeite und die gesetzlichen Krankenkassen nur im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahren für die Kosten der Behandlung in meiner Praxis aufkommen. Die Krankenkassen haben Vorgaben und Antragsvoraussetzungen, die vorab erfragt werden müssen. Grundsätzliche Informationen zum Verfahren und den Voraussetzungen habe ich in diesem Dokument zusammengestellt.
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